Das in Deutschland geltende Ausländerrecht ist ein Recht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, also nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland leben und arbeiten, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit erworben zu haben. Das Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst auch die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
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